
Herzlich Willkommen bei der
„Bobinger Fischerjugend“
Bevor Du dich zum Fischen an ein Wasser begibst, solltest du
- natürlich einen Berechtigungsschein lösen und diesen – mit dem staatl. Fischereischein – bei dir führen.
- dir die Gewässerordnung verinnerlichen.
- dich über die am Gewässer geltenden Schonzeiten und Schonmaße informieren (stehen i.d.R. auf dem Berechtigungsschein).
- dich über genehmigte Fangarten und Köder schlau machen.
- selbstverständlich außer der Angel noch Kescher, Maßband, Messer und Werkzeug zum Betäuben des Fanges mitführen.
- Wenn du dann noch waidgerecht fischst, deinen Angelplatz sauber und entmüllt zurücklässt, wird selbst dein Jugendwart nichts mehr zu meckern haben. (Na ja, schau mer mal).
Scheine – Rechtliches
Kinder und Jugendliche – vom siebten bis einschließlich siebzehnten Lebensjahr – dürfen mit einer Handangel, unter Aufsicht einer Begleitperson mit gültigem Fischereischein, fischen. Vorgabe: ein für das Gewässer gültiger Erlaubnisschein und ein Ausweis zur Feststellung der Person.
Ab dem vierzehnten Lebensjahr kann der Jugendliche den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben. Zum Erwerb ist das Ablegen der staatlichen Fischerprüfung Voraussetzung. Er ist dann berechtigt, eigenverantwortlich, ohne Aufsichtsperson zu fischen. Zusätzlich benötigt er den das Gewässer betreffenden Erlaubnisschein.
Bitte beachtet die Termine
(Sobald neue Jugendtermine vorliegen, werden auch diese hier eingestellt)
Hier geht’s zur Jugendordnung
Weiterführende Links: